AGB
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der MSCT Matthias Schoft Consulting & Trade Renewable Energy Ltd,
Chrysomileas 4, POBOX 66916 8560 Peyia CY
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der MSC Trading Renewable Energy Ltd (nachfolgend MSCT genannt). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller von der MSCT erbrachten Leistungen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur gültig, soweit sie von der MSCT ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung
Sämtliche Angebote von MSCT sind freibleibend. Dies gilt insbesondere für Preise, Mengen sowie Liefertermine und -umfang. Die Bestellung gilt für den Auftraggeber als verbindlich. Vertragsgemäß ist MSCT erst durch schriftliche Auftragsannahme durch MSCT gebunden.
3. Produkte /Größen/Qualität
Sofern nicht anders schriftlich von MSCT vereinbart, liefert MSCT alle Produkte und Materialien in handelsüblichen Qualitäten und Toleranzen. MSCT überprüft nicht die Eignung ihrer Produkte oder Materialien für den vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck. Es wird vorausgesetzt, dass der Kunde über ausreichende Kenntnisse der von MSCT erbrachten Produkte und Dienstleistungen und deren Verwendung verfügt. Abbildungen, Maße und Gewichte sowie alle sonstigen technischen Angaben in Prospekten, allgemeinen Dokumenten und dergleichen sind unverbindlich. Es gelten ausschließlich die in der schriftlichen Angebotsannahme genannten Bedingungen und Angaben.
4. Preise
Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer und/oder anderer anfallender Steuern und Abgaben, Verpackungs- und Lieferkosten. Die Preise sind in der schriftlichen Auftragsbestätigung angegeben und basieren auf den am Tag des Auftragseingangs gültigen Listenpreisen. MSCT ist berechtigt, eine Anpassung des vereinbarten Preises zu verlangen, wenn sich nach schriftlicher Auftragsbestätigung die Kosten oder Preise aufgrund veränderter Umstände, insbesondere aufgrund gestiegener Rohstoff- oder Warenkosten oder aufgrund von Lohn-, Energiekostensteigerungen usw., erhöhen (clausula rebus sic stantibus).
5. Lieferbedingungen
Die angegebenen Lieferfristen gelten als annähernd und gelten ab Eingang der Bestellung des Kunden. Bei verspäteter Lieferung entsteht kein Anspruch auf Entschädigung. Der Kunde ist auch bei verspäteter Lieferung zur Abnahme der Vertragsware verpflichtet, es sei denn, er hat MSCT zuvor eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen zur Nachlieferung gesetzt und nach Ablauf dieser Frist die Lieferung abgelehnt. Rohstoffknappheit, störungsbedingte Ausfälle, Fälle höherer Gewalt und alle sonstigen Ereignisse, die grundsätzlich nicht im Einflussbereich von MSCT liegen (wie Importschwierigkeiten, Verzögerungen bei Drittanbietern etc.), entbinden MSCT für die Dauer dieser Ereignisse von den vertraglichen Lieferverpflichtungen und deren Folgen und begründen für den betroffenen Kunden keinen Anspruch auf Entschädigung.
6. Gewährleistung
Ist die Leistung von MSCT bei Gefahrübergang mangelhaft (z.B. wegen Sachmängeln, Falschlieferung, Mengenabweichung), so hat der Kunde dies innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich per Einschreiben oder E-Mail zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist erhobene Beanstandungen oder Ansprüche sind vorbehaltlich Absatz 2 hinfällig. Wird der Liefergegenstand ohne vorherige Untersuchung auf Mängel durch den Kunden verarbeitet oder verwendet, übernimmt MSCT keine Garantie- oder Gewährleistungspflicht. Für beanstandete Ware, die ohne ausdrückliche Zustimmung von MSCT verarbeitet oder verwendet wird, besteht keine Haftung bzw. Gewährleistungspflicht von MSCT. Für versteckte Mängel, die nicht unverzüglich nach Entdeckung per Einschreiben bei MSCT angezeigt werden, übernimmt MSCT keine Haftung bzw. Gewährleistung. Sämtliche Haftungs- und Gewährleistungsansprüche aus Lieferungen oder Leistungen von MSCT verjähren in einem Jahr ab Ablieferung.
MSCT gewährleistet, dass die gelieferte Ware bei sachgemäßem Gebrauch frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. Für Schäden, die auf natürliche Abnutzung, übermäßige, ungeeignete oder unsachgemäße Beanspruchung, nicht ordnungsgemäße Wartung oder sonstige Gründe, die nicht im Einflussbereich von MSCT liegen, zurückzuführen sind, übernimmt MSCT keine Garantie und keine Gewährleistungspflicht.
Im Falle einer berechtigten Reklamation und gegen Rückgabe der mangelhaften Ware behält sich MSCT das Recht vor, entweder kostenlos Ersatz (entweder neue oder reparierte Ersatzware) zu liefern oder dem Kunden den Kaufpreis gutzuschreiben. Jede weitere vertragliche oder außervertragliche Haftung von MSCT, insbesondere für Mangelfolgeschäden, wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, der nicht an den gelieferten Produkten selbst entstanden ist, wie z. B. Produktionsausfall, Verlust der Gebrauchsfähigkeit, Verlust zukünftiger Aufträge, entgangener Gewinn sowie indirekte oder direkte Folgeschäden. Der Kunde haftet für Schäden, die Dritten durch die Lieferung der Ware entstehen, soweit gesetzlich zulässig. Wird MSCT aus einem solchen Fall haftbar gemacht, behält sich MSCT das Recht vor, den Kunden für alle Kosten, die aus der Inanspruchnahme von MSCT resultieren, in Anspruch zu nehmen.
7. Produkthaftung
Sämtliche Ansprüche aus Produkthaftung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. MSCT haftet nur für Schäden, wenn der Schaden von MSCT vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies schließt auch die Haftung für Erfüllungsgehilfen ein. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Hierzu zählen insbesondere indirekte Schäden und entgangener zukünftiger Gewinn.
8. Eigentumsverhältnisse
MSCT behält sich das Eigentum an allen Lieferungen vor. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, Eigentum von MSCT. Der Kunde ermächtigt MSCT, diesen Eigentumsvorbehalt bei den zuständigen Behörden anzumelden und auf Kosten des Kunden für diesen Zeitraum eine Versicherung gegen alle möglichen Risiken abzuschließen. Ist eine Anmeldung des Eigentumsvorbehalts am Geschäftssitz des Kunden nicht möglich, ist MSCT berechtigt, auf Kosten des Kunden alle rechtlichen und tatsächlichen Vorkehrungen zu treffen, um zugunsten von MSCT einen dem Eigentumsvorbehalt ähnlichen Zustand herbeizuführen. Verarbeitet der Kunde die Lieferung mit eigenen oder fremden Sachen, so wird MSCT Miteigentümer der verarbeiteten Ware im Verhältnis des Wertes der Lieferung zum Wert der Sachen des Kunden oder Dritter. Darüber hinaus tritt der Kunde alle bestehenden und künftigen Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware an MSCT ab. Der Kunde ist verpflichtet, MSCT rechtzeitig über die offenen Forderungen zu informieren. MSCT ist jederzeit berechtigt, offene Forderungen durch Mitteilung abzutreten.
9. Zahlungsbedingungen
Von MSCT in Rechnung gestellte Beträge sind vor Lieferung der Produkte oder Dienstleistungen fällig und zahlbar. Wenn der Kunde die Zahlung nicht fristgerecht oder innerhalb der vereinbarten Frist leistet, gerät er automatisch in Zahlungsverzug, ohne dass es weiterer Mitteilungen oder Mahnungen bedarf. Bei Zahlungsverzug des Kunden hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. an MSCT zu zahlen. Während des Zahlungsverzugs des Kunden ist MSCT berechtigt, weitere Leistungen oder Lieferungen bis zur Begleichung der fälligen Zahlungen zurückzuhalten, weitere Lieferungen und Dienstleistungen einzustellen oder die Erfüllung weiterer Lieferungen und Dienstleistungen von Vorauszahlungen abhängig zu machen. Bei Annahmeverzug des Kunden ist der Gesamtbetrag bzw. der Rechnungsbetrag sofort fällig. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen gegenüber dem fälligen Betrag aufzurechnen.
10. Höhere Gewalt , Übergang von Nutzung und Gefahr
MSCT haftet gegenüber Kunden oder anderen Personen nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung von Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Fälle höherer Gewalt wie Kriegshandlungen, Naturkatastrophen, Boykotte, Arbeitskämpfe, Streiks, Arbeitsverlangsamungen, Unterbrechungen oder Verzögerungen, Engpässe oder Ausfälle oder Verzögerungen bei Produktion, Lieferungen, Materialien oder Energie usw. und im Falle rechtlicher Unmöglichkeit. Nutzung und Risiko gehen zum Zeitpunkt der Annahme der Dienstleistungen oder Waren durch den Kunden oder zum Zeitpunkt der Annahme der Waren durch das Transportunternehmen oder einen anderen Spediteur auf den Kunden über. Ab diesem Zeitpunkt wird die Lieferung auf Risiko des Kunden gelagert. Alle möglichen Versicherungsmittel liegen in der Verantwortung des Kunden. Wenn Waren von MSCT versichert werden, ist MSCT berechtigt, dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Zur Beweissicherung hat der Kunde bei Annahme der Lieferung etwaige Schäden an der Lieferung oder den Verlust der Lieferung während des Transports auf dem Frachtbrief oder Lieferschein schriftlich zu vermerken.
11. Änderungen
MSCT ist berechtigt, diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ergänzen oder zu ändern. Die jeweils aktuelle und damit gültige Fassung ist im Internet unter www.msctrading.eu abrufbar.
12. Verbindliche Fassung
Bei Abweichungen zwischen der englischen Originalfassung der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und etwaigen anderssprachigen Fassungen derselben ist die englische Originalfassung maßgeblich.
13. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist der Sitz von MSCT bzw. EU-Lagerstandorte von MSCT.
14 . Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der MSCT. MSCT ist berechtigt, jedes andere aufgrund der gesetzlichen Vorschriften zuständige Gericht anzurufen.
Alle Geschäftsverträge zwischen MSCT und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem zypriotischen Recht und werden nach diesem ausgelegt.
Peyia, Februar 2023